GGF-Verband – Bundesverband der geschäftsführenden Gesellschafter
1. Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder des GGF-Verbandes sind geschäftsführende Gesellschafter und deren Steuerberater. Fördermitglieder und Kompetenzpatrtner können auf Einladung aufgenommen werden.
2. Aufnahme
Die Mitgliedschaft wird durch Antrag und Annahme durch den Verband begründet.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
3. Mitgliedsbeitrag
Der Jahresbeitrag beträgt derzeit 99 Euro. Der Beitrag wird jeweils für ein Jahr im Voraus erhoben. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich im Voraus per SEPA-LAstschrift über das angebotene Online-Zahlungsverfahren erhoben.
4. Dauer und Kündigung
Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Jahresende gekündigt wird.
Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
5. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Verbandes.
6. Änderungen
Der Verband behält sich vor, diese Mitgliedschaftsbedingungen bei Bedarf anzupassen. Über wesentliche Änderungen werden die Mitglieder informiert.
7. Beendigung/Ausschluß
Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Tod oder durch Beendigung seitens des Verbandes.
Der GGF-Verband behält sich vor, eine Mitgliedschaft in Ausnahmefällen zu beenden, insbesondere wenn
● wesentliche Angaben im Aufnahmeantrag unzutreffend waren,
● Mitgliedsbeiträge trotz Erinnerung nicht entrichtet werden oder
● das Verhalten eines Mitglieds den Zielen, Werten oder dem Ansehen des Verbandes nachhaltig widerspricht.
Über die Beendigung entscheidet der Verband nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalls.
Stand: Juni 2026
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